Beratung
Tritt die Pflegebedürftigkeit ein, sieht man sich oft mit einer Flut von Anträgen konfrontiert. Oft weiß man auch gar nicht, welche Leistungen einem zustehen oder was zusätzlich beantragt werden kann. Hier ist eine gute Beratung unerlässlich, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen. Wir beraten Sie gerne zu den folgenden Themen:
- Pflegegrade
- Verhinderungspflege
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Pflegepakete und Pflegehilfsmittel
- Hausnotruf
- Essen auf Rädern
- Hilfe zur Pflege (Kostenübernahme durch das Sozialamt)
Aber auch eine andere Art der Beratung ist unerlässlich: Wie können Gefahren und Defizite erkannt und verbessert oder auch ganz vermieden werden? Zum einen erfolgt diese Art der Beratung im Rahmen eines Beratungseinsatzes nach §37 Abs. 3 SGB XI. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie Pflegegeld erhalten, alle drei bis sechs Monate einen Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst erhalten müssen, damit das Pflegegeld weiter von der Pflegekasse gezahlt wird.
Hier wird festgestellt, ob die Pflege gesichert ist und es werden wenn nötig Möglichkeiten erläutert, wie die Situation weiter verbessert werden kann: z.B. durch Pflegehilfsmittel wie einen Rollator oder einen Duschstuhl. Zum anderen erfolgt diese Art der Beratung für unsere Klienten während unserer täglichen Arbeit: z.B. kann es sein, dass ein Teppich eine Stolperfalle darstellt und wir empfehlen, diesen zu entfernen. Oder wir weisen darauf hin, dass mehr getrunken werden muss. Dabei schreiben wir natürlich nichts vor, sondern versuchen mit unseren Klienten zusammen, den besten Weg zu finden:
Wo könnte man den geliebten Teppich denn stattdessen hinlegen, damit er zwar nicht so im Weg ist, aber trotzdem erhalten bleibt? Was wird gerne getrunken, damit das Flüssigkeitsziel leichter erreicht werden kann? Gerne suchen wir mit Ihnen zusammen nach Ihrem individuellen Weg, die Pflege bestmöglich Ihren Bedürfnissen anzupassen und in Ihren Alltag zu integrieren.